AGB
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Alpha ISE GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die Alpha ISE GmbH nicht an, es sei denn, sie hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen der Alpha ISE GmbH vorbehaltlos erbracht werden oder erbracht worden sind.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
2. Leistungspflichten
2.1 Die Leistungen der Alpha ISE GmbH erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. Die Alpha ISE GmbH übernimmt in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
2.2 Die Alpha ISE GmbH erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen unter Anwendung der Sorgfaltsstandards, die eine professionelle Industrieservicefirma bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter ähnlichen Bedingungen üblicherweise anwendet. Die Alpha ISE GmbH ist befugt, sich ohne Verifizierung oder Untersuchung auf jegliche Informationen und Materialien zu verlassen, die ihr von oder über den Kunden oder einem verbundenen Unternehmen des Kunden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für Informationen und Materialien, die aus allgemein anerkannten, gegenseitig vereinbarten Quellen bezogen werden können oder von solcher Natur sind, dass sich eine professionelle Servicefirma vernünftigerweise darauf verlassen würde.
2.3 Sollte eine Vertragspartei im Laufe der Durchführung der Leistungen feststellen, dass eine Änderung des ursprünglich festgelegten Leistungsumfanges notwendig oder sinnvoll ist, teilt sie dies der anderen Vertragspartei unverzüglich mit. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Fall über die Durchführung der vorgeschlagenen Leistungsänderung sowie über die möglichen Auswirkungen auf Leistungszeit und Leistungsvergütung miteinander abstimmen. Eine Verpflichtung zur Annahme der vorgeschlagenen Leistungsänderung besteht nicht. Die Alpha ISE ist erst dann zur Durchführung einer Leistungsänderung verpflichtet, wenn sie dieser schriftlich zugestimmt hat.
2.4 Für die termingerechte und den Kundenanforderungen entsprechende Erfüllung der Leistungen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Alpha ISE GmbH und dem Kunden erforderlich. Daher sind ein oder mehrere Ansprechpartner auf der Seite des Kunden zu benennen, die - in Fragen des Aufgabenverlaufs, bei der Festlegung der Anforderungen (Spezifikation), sowie bei der Bereitstellung benötigter Informationen und Dokumente mitwirken. Die für diese Tätigkeiten anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
2.5 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Leistungen oder die seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Alpha ISE GmbH unentgeltlich, erbracht werden.
2.6 Erbringt der Kunde eine erforderliche Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand etc.) vom Kunden zu tragen.
3. Termine, Fristen
3.1 In Verträgen genannte Leistungstermine oder – fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Alpha ISE GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.
3.2 Ist die Nichteinhaltung einer Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die die Alpha ISE GmbH nicht zu vertreten hat so wird die Frist angemessen verlängert.
3.3 Soweit eine Ursache - auch innere Unruhen und höhere Gewalt – die die Alpha ISE GmbH nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, verschiebt sich der Termin um die Dauer der Störung, ohne dass eine Vertragspartei berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat die Alpha ISE GmbH über die Ursache und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird, werden Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dem Kunden zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen, soweit keine abweichenden Konditionen schriftlich vereinbart wurden.
5. Verzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche ausstehende Forderungen der Alpha ISE GmbH sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn auf Seiten des Kunden ein Insolvenzgrund vorliegt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder stattgefunden hat oder wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die verspätete Zahlung mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
6. Haftung
6.1 Für einen Schaden, der auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Alpha ISE GmbH zurückzuführen ist, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet die Alpha ISE GmbH unbegrenzt.
6.2 Die Haftung der Alpha ISE GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen beschränkt auf den Gesamtbetrag der vom Kunden an die Alpha ISE GmbH gezahlten Dienstleistungsvergütung. Im Übrigen ist eine Haftung der Alpha ISE GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Haftung der Alpha ISE GmbH für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche wie auch für deliktische Ansprüche.
6.3 Die Alpha ISE GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie als reiner Dienstleister nicht unmittelbar an der Herstellung des Endprodukts beteiligt ist und nur im Auftrag der jeweiligen Hersteller handelt. Die Haftung für das Teil- oder Endprodukt verbleibt daher in vollem Umfang beim Hersteller und wird seitens der Alpha ISE GmbH ausgeschlossen.
7. Verjährung
Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Dienstleistung.
8. Geheimhaltung
8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln und nur für die Aufgabenerfüllung zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt.
8.2 Die Alpha ISE GmbH ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet und trägt dafür Sorge, dass der Schutz der Informationen und Daten auch von allen von ihr zur Vertragserfüllung herangezogenen Mitarbeitern, Vertretern und Beauftragten beachtet werden.
9. Referenzangabe
Die Alpha ISE GmbH ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen.
10. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf Rechte und Pflichten – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen - aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Alpha ISE GmbH auf Dritte übertragen. Die Einwilligung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
11. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
11.1 Vorbehaltlich der Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sowie vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sind sämtliche Informationen, Materialien, Berichte, Software und sonstige Arbeitsergebnisse, die die Alpha ISE GmbH als Teil der Dienstleistungen für die exklusive Verwendung durch den Kunden schafft oder entwickelt („Arbeitsergebnis“), Eigentum des Kunden. Die Alpha ISE GmbH kann aber für ihre Unterlagen Kopien sämtlicher Arbeitsergebnisse einbehalten und sämtliche Dateien, Konzepte, Ideen, Erfindungen, Know-how und sonstiges geistiges Eigentum, das die Alpha ISE GmbH als Teil der Dienstleistungen schafft oder entwickelt, weiter verwenden. Ausgenommen hiervon sind Informationen oder Materialien, die die Alpha ISE GmbH vom Kunden erhalten hat oder die vertrauliche Informationen des Kunden darstellen, die der Geheimhaltung unterliegen.
11.2 Sofern nicht anders geregelt, gilt, dass sämtliche Dateien, Konzepte, Ideen, Erfindungen, Know-how und sonstiges geistiges Eigentum, die die Alpha ISE GmbH vor der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt, geschaffen oder erworben hat oder nach Unterzeichnung des Vertrages während der Erbringung der Dienstleistungen oder anderweitig schafft oder erwirbt, alleiniges und exklusives geschütztes Eigentum von der Alpha ISE GmbH sind. Der Kunde erwirbt keine Ansprüche am geistigen Eigentum der Alpha ISE GmbH.
11.3 Vorbehaltlich der Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gewährt die Alpha ISE GmbH dem Kunden ein unwiderrufliches, dauerndes, einfaches und lizenzgebührenfreies Recht an den Arbeitsergebnissen, die aus dem geistigen Eigentum der Alpha ISE GmbH abgeleitet wurden. Vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung der Alpha ISE GmbH ist der Kunde nicht befugt, das geistige Eigentum der Alpha ISE GmbH zugunsten anderer natürlicher oder juristischer Personen zu nutzen, zu reproduzieren, zu zeigen und auszustellen oder daraus abgeleitete Ergebnisse anzufertigen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Straubing.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung im Rahmen des Zumutbaren, durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende, Regelung zu ersetzen.
12.4 Ergänzungen und Änderungen des Auftrages sowie etwaige Kündigungen bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.